Gesundheits-Apps bald auf Rezept

  • Christoph Kokelmann
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Die Teilnehmer der Weiterbildung zum eHealth-Berater werden sich erinnern:

Die Frage nach der Empfehlung von Gesundheits- und Medizin-Apps durch Ärzte und Therapeuten steht und fällt auch damit, ob eine Vergütung überhaupt möglich ist und wie diese in Zukunft aussehen wird.

Da freut es zuhören, dass die Bundesregierung die Digitalisierung im Gesundheitswesen vorantreiben will und den Gesetzesentwurf beschlossen hat, den Bundesgesundheitsminister Jens Spahn bereits Anfang des Jahres vorgestellt hat.

Demnach sollen Ärzte zukünftig neben der klassischen Arznei oder medizinischen Hilfsmitteln eben auch Gesundheits- und Medizin-Apps verschreiben können, deren Kosten von den Krankenkassen übernommen werden. Damit könnte ein Gutteil nützlicher Apps in die Versorgung aufgenommen werden und so Krankheitsbegleitung und -management vieler Patienten unterstützt werden. Vor allem chronisch Erkrankte wie Diabetiker, Menschen mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder mit psychischen Erkrankungen können hier profitieren.

Bisher sind nur sehr wenige Apps als Medizinprodukt zugelassen, was deren Nutzung auf ärztliche Empfehlung rechtfertigt. Mit dem neuen Gesetz sollen sodann deutlich mehr App-Entwickler dazu bewegt werden, eine Zertifizierung zum Medizinprodukt (Klasse I oder IIa) zu durchlaufen. Denn nur dann würden Sie in einer Liste digitaler Gesundheitsanwendungen geführt werden, aus der der Arzt die für den individuellen Patienten passende App auswählen und verordnen kann.

Wer bestimmt, welche Apps verschrieben werden dürfen?

Natürlich kann nicht jede App verschrieben werden. Zu groß ist die Schere zwischen qualitativ hochwertigen Apps und solchen, die schlimmstenfalls ein Risiko darstellen können. Daher wird eine Kostenübernahme nur für Apps gelten, die vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auf Sicherheit, Datenschutz, Transparenz und Nutzerfreundlichkeit geprüft wurden und deren Wirksamkeit durch entsprechende Studien ausreichend belegt wurde. An genau diese Kriterien erinnern sich die Teilnehmer unserer Weiterbildung nur zu gut – sind es doch dieselben, die auch wir objektiv zu vermitteln versuchen.

Krankenkassen ist es aber darüber hinaus auch weiterhin erlaubt, Apps nach eigenem Ermessen zu erstatten ohne die betreffende Entscheidung des BfArM abzuwarten.

Was ist sonst noch neu im Gesetzesentwurf?

Zudem soll laut Spahn auch die elektronische Patientenakte erweitert werden und Impfausweis, Mutterpass oder Zahn-Bonusheft umfassen, was das lästige Führen kleiner Heftchen obsolet machen würde. Ab 2021 müssen alle Kassen ihren Versicherten eine solche Akte bieten können. Ob diese dann aber über alle Kassen hinweg einheitlich ist oder weiterhin unterschiedliche Lösungen wie TK-Safe (Techniker Krankenkasse) oder Vivy (Beteiligung mehrerer Dutzend Krankenkassen) genutzt werden, bleibt bisher offen.

Zukünftig einheitliche Schiene?

Wenn Sie sich in unserem Infomaterial umschauen, werden Sie feststellen, dass es bereits einige Siegel unterschiedlicher Fachbereiche gibt, die qualitativ hochwertige Apps auszeichnen solle, allen voran das DiaDigital-Siegel, speziell für Apps im Diabetes-Bereich oder das Siegel des Bundesverbandes Internetmedizin (BIM), welches bereits die Anforderungen für Medizinprodukte umfasst.

So bleibt zu hoffen, dass das neue Gesetz und die daraus resultierenden Anforderungen einheitliche Standards schaffen und die oben genannten inhaltlichen Vorstöße verschiedener Portale und Verbände inhaltlich aufgegriffen und fortgeführt werden. In Gänze ersetzbar wird bspw. DiaDigital aber wohl nicht, da hier bspw. Betroffene und Behandler gemeinsam entscheiden, wie eine App einzuordnen ist.

 

Lesen Sie hier mehr zu dem Thema:

https://www.zeit.de/digital/2019-07/jens-spahn-gesetzesentwurf-apps-verschreibung-krankenkassen

https://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/berufspolitik/article/992263/gesundheits-apps-co-kabinett-beschliesst-digitale-versorgung-gesetz.html

https://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/e-health/gesundheitsapps/article/989414/worauf-aerzte-achten-muessen-chancen-risiken-apps-rezept.html?sh=1&h=-248817583

https://www.spiegel.de/gesundheit/diagnose/jens-spahn-krankenkassen-sollen-gesundheits-apps-zahlen-a-1267608.html

 

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